Bundesregierung gibt Datum für erste grenzüberschreitende Ausschreibung von Erneuerbaren mit Dänemark bekannt

Bundesregierung gibt Datum für erste grenzüberschreitende Ausschreibung von Erneuerbaren mit Dänemark bekannt

Das Bundeswirtschaftsministerium (BWMi) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) haben heute in einer gemeinsamen Presseerklärung den 15. November als Datum für die erste grenzüberschreitende Ausschreibung von Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen mit Dänemark bekannt gegeben. Im Juli hatte das Parlament die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2017) verabschiedet, das die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen regelt. Die Öffnung für Bieter aus Dänemark markiert das erste Mal, dass ausländische Anlagenbetreiber eine finanzielle Förderung durch das deutsche EEG erhalten können. Frontier (Europa) berät regelmäßig Bieter in Ausschreibungen für Erneuerbare und andere Sektoren in Europa.

Die BNetzA hat zudem die Ausschreibungsregeln veröffentlicht. Insgesamt soll ein Volumen von 50 MW an PV-Freiflächenanlagen aus Dänemark oder Deutschland in einer sogenannten Einheitspreis-Auktion beschafft werden. Bezuschlagt werden die günstigsten Gebote, unabhängig von dem Standort der Anlagen. Rechtliche Grundlage für die grenzüberschreitende Ausschreibung ist eine bilaterale Kooperationsvereinbarung zwischen Deutschland und Dänemark, die im Juli unterzeichnet wurde. Die Vereinbarung beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Dänemark plant, ihre Ausschreibung für PV-Anlagen Ende des Jahres für deutsche Bieter zu öffnen. Die Öffnungen der nationalen Förderregime in Dänemark und Deutschland erfüllen eine Bedingung der Beihilferichtlinien der Europäischen Kommission.

Frontier (Europa) berät regelmäßig öffentliche und private Kunden in Europa und darüber hinaus zu politischen Rahmenbedingungen, Marktdesign und Versorgungssicherheit im Energiesektor.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Miriam Rau (m.rau@frontier-economics.com, +49 (0) 221 337 131 00).