BNetzA erstellt Entwurf zur Eigenkapitalverzinsung für Strom-/Gasnetze
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zum 19.05.08 einen Entwurf für die Festlegung der erlaubten Eigenkapitalzinssätze für die Berechnung der Strom- und Gasnetzentgelte für die kommende Regulierungsperiode, die im Januar 2009 beginnt, veröffentlicht. Die BNetzA schlägt einen Eigenkapitalzinssatz von 7,82% (nominal) vor. Dieser setzt sich zusammen aus einem risikolosen Zinssatz von 4,23% und einem Zuschlag zur Abdeckung netzbetreiberspezifischer unternehmerischer Wagnisse in Höhe von 3,59%.
Die Berechnung des risikolosen Zinssatzes erfolgte gemäß den Anforderungen der betreffenden Verordnungen (StromNEV, GasNEV) und basiert auf dem Durchschnitt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rendite festverzinslicher Wertpapiere.
Die Schätzung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetreiberspezifischer unternehmerischer Wagnisse stützt sich unter anderem auf eine Analyse von Frontier Economics (Europa). Der Risikozuschlag für Energienetzbetreiber reflektiert dabei die Entwicklungen auf den internationalen Kapitalmärkten. Die Analyse von Frontier basiert auf dem Capital Asset Pricing- Modell (CAPM).
Die BNetzA nimmt derzeit Stellungnahmen zu dem Festlegungsentwurf entgegen.

