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Wagniszuschlag für Energienetze in Deutschland


Die Bundesnetzagentur legt gemäß § 7 Abs. 6 StromNEV und GasNEV erstmals zur Einführung der Anreizregulierung die Höhe der Eigenkapitalzinssätze fest. Neben der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten und der durchschnittlichen Preisänderungsrate ist ein Zuschlag zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse bei der Ermittlung des Eigenkapitalzinssatzes zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten von Frontier (Europe) erstellen lassen, in dem zunächst Methoden zur Ermittlung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse im Energiesektor hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile in der sektorspezifischen Anwendung und ihrer Prämissen analysiert werden. Anschließend werden die beobachteten und quantifizierbaren Wagnisse im Netzbereich identifizieren und vor dem Hintergrund der Einführung der Anreizregulierung in Deutschland geprüft. Auf Basis der analysierten Methoden wird der Zuschlag zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse ermittelt.