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EU-Richtlinie über Zugang zum Gastransportsystem tritt in Kraft

Am 01. Juli 2006 trat die neue EU-Richtlinie 1775/2005 in Kraft. Nunmehr müssen Gasübertragungsnetzbetreiber Dritten diskriminierungsfreien Zugang zu den eigenen Gasnetzen zur Verfügung stellen. Die Richtlinie enthält zudem Vorgaben zu den Netzzugangsentgelten.  Parallel dazu strebt die britische Regulierungsbehörde eine Reihe von Änderungen der bestehenden Regelungen für den Zugang zum Gasnetz und des Tarifsystems an. 

Als Reaktion auf diese Regulierungsinitiativen hat National Grid den eigenen Ansatz des Netzzugangs und der Tarifermittlung überprüft und eine Reihe möglicher Änderungen und Verbesserungen vorgeschlagen. 

Frontier Economics (London) hat National Grid bei der Evaluierung von Optionen für den Bau neuer Gasfernleitungskapazitäten sowie bei der Revision der Netzentgelte und der Netzzugangsbedingungen  unterstützt. Maßgabe waren die in den Lizenzanforderungen niedergelegten Vorgaben der Kostenreflexion, der Vereinfachung des Wettbewerbs und der Effizienzförderung.