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Bundesnetzagentur erteilt Ausnahmegenehmigung für OPAL Pipeline


Die deutsche Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine Ausnahmegenehmigung für den Netzzugang Dritter für die Nordstream Pipeline (geplante Pipeline durch die Ostsee zwischen Russland und Deutschland) sowie für die OPAL Pipeline (die das deutsche Ende der Nordstream Pipeline mit der Tschechischen Republik verbindet und durch Ostdeutschland verlaufen soll) erteilt. Die Ausnahmegenehmigung für die OPAL Pipeline gilt für einen Zeitraum von 22 Jahren. Es gibt jedoch eine Reihe von Einschränkungen für die Ausnahmegenehmigung der OPAL Pipeline. So gilt die Genehmigung nicht für Gastransporte zu Ausspeisepunkten innerhalb Deutschlands sowie für den Gastransport von der Tschechischen Republik nach Deutschland (also Transporte in Gegenrichtung) gelten. Darüber hinaus bestehen gewisse regulatorische Auflagen für die Pipelinebetreiber: So soll für OPAL ein transparentes Engpassmanagement eingeführt und Maßnahmen zur Vermeidung von Kapazitätshortung umgesetzt werden. Zudem wird von den Eigentümern der Pipeline gefordert, dass sie die OPAL getrennt von ihren anderen Pipelineaktivitäten betreiben.

Frontier (Europa) hat Wintershall (ein Joint Venture von BASF und Gazprom) und E.ON Ruhrgas bei deren Antrag auf Ausnahmegenehmigung unterstützt.
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