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EU stellt Verfahren gegen Mobilfunkanbieter nach § 82 ein

Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, die Verfahren gegen Vodafone UK, O2, Vodafone Deutschland und T-Mobile Deutschland wegen Verstoßes gegen das europäische Wettbewerbsrecht (Art. 82) einzustellen. 

Im Rahmen dieser Verfahren wurde den Mobilfunkbetreibern vorgeworfen,  in Großbritannien bzw. Deutschland überhöhte Roaminggebühren in Rechnung gestellt zu haben.  Die Untersuchungen gegen die britischen Unternehmen waren von der Kommission im Juli 2004 eingeleitet worden, diejenigen gegen die deutschen Unternehmen im Februar 2005. 

Frontier (Europa) beriet Vodafone während des gesamten Verfahrens.