Der Bundestag hat heute die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2017) verabschiedet, das die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen regelt. Mit dem neuen Gesetz wird die Bestimmung der Vergütungshöhe auf ein wettbewerbliches Ausschreibungsregime umgestellt. Zukünftig werden hierfür separate Ausschreibungen für Windanlagen an Land und auf See, Photovoltaikanlagen und Bioenergie durchgeführt. In einer letzten Änderung wurden darüber hinaus „technologieneutrale“ Ausschreibungen eingeführt, in denen unterschiedlichen Technologien miteinander im Wettbewerb stehen werden. In einer Studie im Auftrag des Verbands deutscher Gas- und Stromhändler (EFET Deutschland) hatte Frontier (Europe) die zentrale Bedeutung technologieneutraler Ausschreibungen für Effizienzgewinne hervorgehoben.
Das neue Gesetzt soll die Förderkosten begrenzen, die zur Erreichung des Ziels der Bundesregierung notwendig sind, den Anteils aus erneuerbarer Energien auf 40 bis 45 % bis zum Jahr 2025 zu steigern. Ausschreibungsteilnehmer werden zukünftig die Vergütungshöhe bieten, auf deren Basis die „Marktprämie“ bestimmt wird, die ein Betreiber auf den Strommarktpreis erhält. Den Zuschlag erhalten diejenigen Anbieter mit den niedrigsten Geboten.
Bis dato fanden wettbewerbliche Bieterverfahren zunächst als Pilot für Photovoltaik-Freiflächenanlagen statt. In den Jahren 2018 bis 2020 wird die Bundesnetzagentur – die mit der Durchführung der Erneuerbaren-Ausschreibungen betraut ist – jährlich 400 MW gemeinsam für Windanlagen auf Land und Photovoltaikanlagen ausschreiben. Ob „technologieneutrale“ Ausschreibungen ab dem Jahr 2021 fortgeführt werden, soll auf Basis der Erfahrungen dieses Piloten entschieden werden.
Frontier (Europe) berät regelmäßig Kunden aus dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft in ganz Europa zur Förderung Erneuerbarer Energien und zum Auktionsdesign.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Miriam Rau unter m.rau@frontier-economics.com oder unter 0221 337 131 00.