Über den Tellerrand hinaus schauen
Wir arbeiten eng sowohl mit unseren Kunden als auch ihren juristischen Beratern zusammen und bieten einen Mix aus strategischer Beratung, kreativer Problemlösung und technischem Support. Technische Exzellenz ist für uns selbstverständlich und wir besitzen die Fähigkeiten und die Erfahrung, um mögliche Problemstellungen zu antizipieren und Herausforderungen mit neuen und unerwarteten Ansätzen zu lösen.
Uns ist bewusst, dass es für unsere Kunden intern eine ebenso große Herausforderung sein kann große Wettbewerbsfälle zu managen, wie es dies extern ist. Wir sprechen die Sprache der Mitarbeiter unserer Kunden – und wir wissen, wie wichtig es ist, eine enge Beziehung zu den Menschen aufzubauen, deren normale Tätigkeit vom regulatorischen Prozess unterbrochen wird.
Die fusionskontrollrechtliche Freigabe ist bei vielen Zusammenschlüssen ein wichtiges Thema. Wir sind Experten darin Unternehmen während des gesamten regulatorischen Freigabeprozesses zu unterstützen und haben langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Branchen und Jurisdiktionen. Wir werden außerdem häufig zur Bewertung des regulatorischen Risikos in Vorbereitung einer potenziellen Transaktion hinzugezogen.
Wir unterstützen unsere Kunden und ihre juristischen Berater umfassend und flexibel, indem wir
● schnell die kritischen Aspekte eines Falles identifizieren
● relevante Evidenz zusammentragen und analysieren, und zwar mit Blick auf die Ausgestaltung des späteren Deals, einem möglichst geringen Risiko und die Gestaltung potenzieller Auflagen
● schriftliche Stellungnahmen vorbereiten
● effektiv und effizient auf Anfragen der Wettbewerbsbehörden reagieren
● empirische Analysen anfertigen und Stellung zu technischen Analysen der Wettbewerbsbehörde beziehen
● den direkten Kontakt mit der Wettbewerbsbehörde bei Meetings oder mündlichen Anhörungen vorbereiten
Einige Wettbewerbsbehörden haben die Möglichkeit, breitgefächerte Untersuchungen von Märkten durchzuführen, um zu prüfen, ob wirksamer Wettbewerb herrscht. Diese Untersuchungen sind häufig nicht nur langwierig und umfangreich, sondern können auch strenge Auflagen nach sich ziehen. Wir helfen unseren Kunden dabei, sich in diesem Prozess zurechtzufinden, und bieten konstruktive Beratung sowie empirische ökonomische Analysen und Finanzanalyse zu zentralen Aspekten der Untersuchung.
Wir haben bereits zahlreiche Marktuntersuchungen in verschiedensten Sektoren und Jurisdiktionen eng begleitet. Im Vereinigten Königreich waren wir bei allen Marktuntersuchungen der britischen Wettbewerbsbehörde CMA (Competition and Markets Authority) beratend tätigt, die im Rahmen des „Enterprise and Regulatory Reform Act“ durchgeführt wurden, sowie bei fast allen Untersuchungen im Rahmen des vorangegangenen „Enterprise Act“.
Wir bieten unseren Kunden und ihren juristischen Beratern umfassende und flexible Unterstützung, und helfen ihnen:
- Wettbewerbsrechtliche Probleme zu antizipieren, die die Untersuchung identifizieren könnte
- Die Bedenken der Behörde zu verstehen
- Die kritischen Punkte zu analysieren und zu adressieren
- Angemessene und effektive Vorschläge für Auflagen zu entwickeln
Falls ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung auf einem Markt hat, unterliegt sein unternehmerisches Handeln bestimmten Einschränkungen, die sicherstellen sollen, dass das Unternehmen seine Stellung nicht missbraucht.
Es ist häufig unmöglich, wettbewerbswidriges von legitimem Verhalten zu unterscheiden, ohne Preise, Kosten und Verhaltensweisen der beteiligten Unternehmen sowie die Merkmale des Marktes sorgfältig zu untersuchen.
Wir sind darauf spezialisiert, diese Verhaltensweisen und Marktmerkmale zu analysieren und zu beurteilen, ob es Belege für schädliches oder missbräuchliches Verhalten gibt, wie etwa:
- Überhöhte oder diskriminierende Preise
- Kampfpreise, Quersubventionierung oder Rabatte mit wettbewerbsverdrängender Wirkung
- Produktkopplung und -bündelung
- Lieferverweigerung und vertikale Beschränkungen mit wettbewerbsverdrängender Wirkung
Vereinbarungen zwischen Unternehmen können für die Kunden von Vorteil sein. Allerdings können sie die Verbraucher auch schädigen. Wettbewerbsbehörden bedienen sich immer häufiger ökonomischer Analysen, um herauszufinden, welche Vereinbarungen positive und welche schädliche Auswirkungen für den Verbraucher haben.
Unser Team hat umfangreiche Erfahrung in der ökonomischen Analyse horizontaler und vertikaler Vereinbarungen. Wir unterstützen unsere Kunden bei Vertragsgestaltung und Risikobewertung sowie in formalen Verfahren vor Behörden und Gerichten.
Die Europäische Kommission und einzelne EU Mitgliedsstaaten fördern die privatrechtliche Durchsetzung von Wettbewerbsfällen und Schadenersatzforderungen, wenn gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wurde.
Die Unterstützung unserer Kunden bei solchen Streitfällen, sowohl vor als auch im Rahmen von Gerichtsverfahren, ist einer der Schwerpunkte unserer Arbeit.
Wir beraten Kunden, wenn es darum geht, den Verdacht auf einen Verstoß gegen Artikel 101 oder 102 AEUV vor Gericht geltend zu machen oder abzuwehren. Wir unterstützen auch bei Follow-on-Klagen als Reaktion auf eine Entscheidung der Wettbewerbsbehörden.
Wir übernehmen dabei in der Regel einige oder alle der folgenden Aufgaben:
- Klärung der Haftungsfrage: Hat das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung und hat es diese Position missbraucht? Waren die relevanten Vereinbarungen oder anderes gemeinsames Verhalten wettbewerbswidrig und gab es ausgleichende Effizienzvorteile?
- Feststellung von Kausalität: Hat ein Verstoß oder ein bestimmtes Verhalten einer anderen Partei Schaden zugefügt? Welche anderen ökonomischen Gründe könnten zu den beobachteten Marktergebnissen beigetragen haben?
- Schadensersatz berechnen: Welchen Schaden haben Kunden oder Wettbewerber durch das fragliche Verhalten erlitten?
- Unterstützung bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen und gerichtlichen Verfahren: Wir unterstützen Kunden bei Vergleichsgesprächen oder erstellen schriftliche Sachverständigengutachten und sagen vor Gericht aus
Unternehmen können unter Umständen das Recht haben, gegen Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden Rechtsmittel einzulegen. Wir kombinieren umfangreiche Expertise im Bereich Wettbewerbsrecht und unsere Fähigkeit, stichhaltige Beweise zu identifizieren und herauszuarbeiten. Dies versetzt uns in die Lage, unseren Kunden die hochqualifizierte Beratung zu bieten, die sie während eines solchen Berufungsverfahrens benötigen.
Anlass für Berufungsverfahren können verfahrenstechnische Gründe, aber auch inhaltliche Aspekte der Entscheidung sein – etwa, ob die Behörde es versäumt hat, ihre Argumentation klar darzulegen, oder wenn ihre Entscheidung auf unzureichenden Beweisen beruht.
Wir bieten unseren Kunden und ihren juristischen Beratern umfassende und flexible Unterstützung und helfen ihnen dabei:
- Die Berufungsklage zu formulieren
- Argumente klar und überzeugend zu vermitteln
- Analysen durchzuführen und Beweismittel zu erbringen
- Schriftliche Sachverständigengutachten zu erstellen und mündlich vor Gericht auszusagen