Die Europäische Kommission schlägt in ihrem Winterpaket die Einführung der sog. 550g-Regel vor. Damit würden Anlagen mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 550g CO2/kWhel von der Teilnahme an Kapazitätsmechanismen ausgeschlossen werden. Von der Regelung wären alle Kohlekraftwerke, Dieselmotoren sowie viele Gaskraftwerke betroffen. Frontier hat im Auftrag der RWE AG die Implikationen dieser Regel untersucht und kommt dabei zum folgenden Ergebnis:
- Die 550g-Regel würde sich nicht auf die Gesamtemissionen im europäischen Strommarkt auswirken. Es werden in Folge des sog. „Wasserbetteffektes“ des Emissionshandels („EU-ETS“) keine Treibhausgas-Emissionen eingespart, sondern nur auf andere Anlagen verlagert. Denn die Reduktion der CO2 -Emissionen im Stromsektor würde zu einem Preisrückgang bei den CO2-Zertifikaten – und damit zu mehr Emissionen in anderen Ländern oder Sektoren innerhalb des EU-ETS – führen.
- Dazu kommen weitere negative Effekte: Ein Ausschluss bestimmter steuerbarer Technologien von Kapazitätsmärkten führt zu:
- einer Erhöhung der Kapazitätspreise (da sich das Angebot verringert)
- einer vorzeitigen Stilllegung von zuverlässigen Bestandskraftwerken.
Beides ist mit Kostenerhöhungen für Verbraucher verbunden.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht effizient und im vorliegenden Fall sogar risikobehaftet ist ein Politikinstrument zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit zur Förderung anderer Umweltziele zu nutzen. Stattdessen sollten klimapolitische Ziele mit hierfür vorgesehenen Instrumenten, wie dem EU-ETS, gefördert werden.
Frontier berät regelmäßig öffentliche und private Kunden zu EU-Energiepolitik und Marktdesign.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Miriam Rau unter m.rau@frontier-economics.com, oder +49 (0)221 227 130.