Mit einem Aufkommen von über 40 Mrd € und 5,5 % des Gesamtsteueraufkommens in 2019 ist die Energiesteuer eine der bedeutendsten Steuern in Deutschland.
Neben ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung für den Bundeshaushalt soll die Energiesteuer Anreize zur Verminderung des Energieverbrauchs setzen. Der Energiesteuer fehlt jedoch – sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene – der explizite klimapolitische Bezug, weshalb das Energiesteuersystem nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Spätestens mit dem Pariser Klimaabkommen ist eine konsequente und durchgehende Ausrichtung der Energiepolitik auf den Klimaschutz erforderlich. Zugleich gewinnen Innovationen, u.a. im Bereich der alternativen Brenn- und Kraftstoffe, an Fahrt und sollten für die Transformation nutzbar gemacht werden. Andernfalls besteht die Gefahr, die klimapolitischen Ziele zu verfehlen.
Eine von Frontier in Zusammenarbeit mit dem FiFo Köln im Auftrag von MWV und IWO durchgeführte Studie macht einen konkreten Vorschlag zur Ausgestaltung einer klimapolitisch-anreizkompatiblen Energiesteuer und evaluiert die europäischen Rahmenbedingungen für ein solches Modell.
Im Kern basiert das Konzept der Energiesteuer 2.0 auf dem Wechsel der Bemessungsgrundlage: Anstatt die jeweiligen Brenn- und Kraftstoffe mengenbasiert oder anhand ihres Energiegehalts zu besteuern, sollten diese in Zukunft anhand ihrer Klimawirkung, gemessen an ihrem fossilen Kohlenstoffgehalt, besteuert werden. Mit dem Abstellen auf den fossilen Kohlenstoffgehalt wird eine steuersystematisch konsistente Basis gewählt, die genau an der Hauptquelle des energiebedingten Treibhausgaseffektes ansetzt.
Im Vergleich zum aktuellen Energiesteuersystem müssten bei der Energiesteuer 2.0 lediglich die Bemessungsgrundlage und Bilanzierung an die klimapolitischen Erfordernisse angepasst werden, Steuerpflicht und Steuerschuldnerschaft blieben im Reformmodell unverändert. Dies impliziert eine vergleichsweise einfache und mit geringem administrativem Aufwand verbundene Besteuerung. Die Änderungen zur gegenwärtigen Praxis belaufen sich insbesondere auf einen zu erbringenden massenbilanziellen Nachweis, der ggf. zur Erstattung zu viel gezahlter Steuern oder zu einer Steuernachzahlung führt.
Für den Verbraucher ergäbe sich hier keine Mehrbelastung. Sofern die Energiesteuerrichtlinie aus 2003 wie von der Kommission gefordert dahingehend reformiert wird, dass sie eine Energiebesteuerung anhand ihrer Klimawirkung zulässt, kann das hier skizziere Reformmodell als Blaupause für die Konzeption der Richtlinie verstanden werden. Auf dieser Basis erscheint eine verfassungskonforme Umsetzung einer reformierten Energiesteuer realisierbar.
Frontier berät regelmäßig zu Fragen der Energiewende, zur Nutzung von Wasserstoff und alternativen Kraft- und Brennstoffen sowie zur klimapolitischer Gesetzgebung.
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