Das Oberlandesgericht Wien in seiner Funktion als österreichisches Kartellgericht hat den Erwerb des Großhandelsgeschäfts der REWE Group, bekannt als C & C Abholgroßmärkte Gesellschaft m.b.H. ("AGM"), durch METRO Cash & Carry Österreich GmbH ("METRO Österreich") in Phase II unter Auflagen genehmigt.
METRO Österreich ist Teil der METRO AG, einem international führenden Großhandelsunternehmen. In Österreich betreibt das Unternehmen zwölf stationäre Lebensmittelgroßmärkte ("Cash & Carry") und bietet seinen Kunden Liefer- und Abholdienste an. AGM ist ebenfalls in erster Linie im Lebensmittelgroßhandel tätig, unter anderem mit integrierten Abhol- und Zustelldiensten.
METRO Österreich übernimmt AGM mit neun C&C-Märkten einschließlich des Zustellgeschäfts an den jeweiligen Standorten sowie die Unternehmenszentrale von AGM. Die Freigabeentscheidung erfolgte unter der Auflage, dass METRO Österreich bestimmte Verpflichtungszusagen für zwei der neun AGM-Märkte umsetzt.
Nach einer Marktuntersuchung in Phase I äußerte die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde ("BWB") Bedenken hinsichtlich der wettbewerbsökonomischen Effekte der geplanten Transaktion auf dem österreichischen Markt für vollsortierte Lebensmittelgroßhändler. Die BWB leitete daraufhin eine vertiefte Prüfung des Zusammenschlusses durch das Kartellgericht ein (Phase II).
Im Rahmen der Phase II prüfte das Kartellgericht vor allem die Angemessenheit der von der BWB genutzten Marktdefinition für vollsortierte Lebensmittelgroßhändler, welche unter anderem eine Trennung des Abhol- und Zustellgeschäfts vorsah.
Am Ende der Phase II befand das Kartellgericht, dass es einen gemeinsamen sachlichen Markt für Zustellung und Abholung vollsortierter Lebensmittelgroßhändler in Österreich gibt und revidierte die bisherige Position der BWB.
Ein Frontier-Team aus Köln, Berlin und London hat METRO Österreich in Phase II des Fusionskontrollverfahrens beraten.
Die Pressemitteilung der BWB können Sie hier
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