Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Konsultationen zur Festlegung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland in der kommenden Regulierungsperiode eröffnet und ihre Festlegungsentwürfe veröffentlicht
Für die jeweils dritte Regulierungsperiode für Gas- (ab 2018) und Stromnetze (ab 2019) schlägt die BNetzA eine Absenkung der auf das Eigenkapital gewährten Rendite in dem Festlegungsentwurf von 9,05% auf 6,91% gegenüber der zweiten Regulierungsperiode vor.
Der Wagniszuschlag in Höhe von 3,15% setzt sich aus der Marktrisikoprämie und dem Risikofaktor (Beta) zusammen. Die Marktrisikoprämie in Höhe von 3,8 % ermittelt die BNetzA auf Basis langfristiger Durchschnitte historischer Daten, der Risikofaktor in Höhe von 0,83 wird auf einer Datenbasis von 14 Netzbetreibern aus acht Ländern hergeleitet.
Bei der Bemessung des Wagniszuschlags stützt sich die Bundesnetzagentur wie bereits 2008 und 2011 auf ein Gutachten von Frontier (Europa), das einen entsprechenden Bemessungsspielraum bei der Ermittlung einer marktüblichen Rendite aufzeigt.
Frontier berät regelmäßig Unternehmen und Behörden zu Fragen der Eigenkapitalverzinsung und in anderen regulatorischen Fragestellungen.
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