Frontier spricht zur Marktabgrenzung auf zweiseitigen digitalen Plattformen

Frontier spricht zur Marktabgrenzung auf zweiseitigen digitalen Plattformen

Mette Alfter, Director im Bereich Wettbewerb bei Frontier und Leiterin des Brüsseler Büros, nahm bei einer Arbeitssitzung der ‘Studienvereinigung Kartellrecht’ (am 25. Juni) in Düsseldorf als Vortragende teil.

Sie erörterte dabei die Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts aus einem ökonomischen Blickwinkel. Obwohl die Entscheidung wenig Ökonomie beinhaltete, stach für Mette Alfter ein ökonomischer Aspekt heraus, der auch für zukünftige Fälle von hoher Relevanz sein kann: die Marktabgrenzung.

Mette Alfter zeigte zunächst Probleme und Unzulänglichkeiten eines auf Produktmerkmalen beruhenden Ansatzes zur Marktabgrenzung auf. Dieser Ansatz wurde vom Bundeskartellamt in seiner Entscheidung angewandt und auch zahlreiche aktuelle Positionspapiere empfehlen ihn für Märkte, bei denen der „klassische“ Ansatz zur Marktabgrenzung nicht ohne weiteres anzuwenden ist – wie bei Online-Plattformen der Fall. Statt auf Marktabgrenzung solle man – nach diesem Ansatz – mehr Gewicht auf das vermeintlich wettbewerbsschädliche Verhalten und die Schadenstheorien legen. Während dieser Ansatz bei ökonomischen Analysen im Rahmen der Fusionskontrolle sinnvoll erscheinen mag, ist dies bei der Analyse einer potentiell marktbeherrschenden Stellung – bei der die Marktabgrenzung den grundlegenden ersten Schritt darstellt – keine Option. Daher betonte Frau Alfter die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes zur Marktabgrenzung bei digitalen Plattformen, der zwei wichtige Überlegungen berücksichtige:

 

  1. Es kann nicht nur eine Seite des Marktes betrachtet (und die andere Seite ausgeblendet) werden. Stattdessen muss ein Weg gefunden werden, um die Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Marktseiten hinreichend zu berücksichtigen.
  2. Der relevante Markt wird in der Theorie als eine Gruppe von Produkten oder Dienstleistungen definiert, die von einem Anbieter glaubhaft monopolisiert werden könnten (d.h. der Anbieter könnte profitabel die Preise erhöhen). Dies kann bei Plattformen wie Facebook, die für die Nutzer kostenlos sind, implizieren, dass man den Fokus der Marktabgrenzung auf jene Seite des Marktes legt, wo auch Geld fließt („follow the money“), und dort jene Faktoren identifiziert, die der Plattform Macht über die Werbetreibenden verschaffen.

 

Frontier arbeitet regelmäßig auf Wettbewerbsfällen in digitalen Märkten und hat kürzlich die britischen Online-Plattformen JustEat und Hungryhouse zu ihrer Fusion beraten. Die Fusion wurde daraufhin von der CMA ohne weitere Auflagen genehmigt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter media@frontier-economics.com oder telefonisch unter +44 (0)20 7031 7000.