Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe in den EU-Flottenzielen– Ein Beitrag zur Emissionsminderung

Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe in den EU-Flottenzielen– Ein Beitrag zur Emissionsminderung

Im Zuge des Pariser Klimaabkommens 2015 haben sich die EU-Mitgliedstaaten zur deutlichen Senkung ihrer CO2-Emissionen verpflichtet. Für den Verkehrssektor in Deutschland wird bis 2030 eine Senkung um 40 – 42 % gegenüber dem Stand von 1990 angestrebt.

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission verschiedene Maßnahmen zu einer effektiven und effizienten Senkung der Emissionen ergriffen. Die EU-Verordnungen über CO2-Emissionsnormen für Neufahrzeuge (Flottenziele) ist dabei ein wichtiger Baustein.

Die EU Flottenzielregulierung gilt für alle neuen Straßenfahrzeuge in der EU, berücksichtigt jedoch bislang keine Unterschiede bei den Kraftstoffen: So haben synthetische und fortschrittliche alternative Kraftstoffe (SuFAK) deutlich niedrigere Klimawirkungen als fossile Kraftstoffe. Dennoch wird jedem neu zugelassenen KFZ mit Verbrennungsmotor innerhalb der Flottenziele die gleiche Klimawirkung unterstellt, selbst wenn es tatsächlich mit kohlenstoffneutralen Brennstoffen betrieben wird. Um diese nicht sachgerechte Verallgemeinerung zukünftig zu beheben, wurde in der Flottenregulierung bereits ein Passus aufgenommen, dass in einer zukünftigen Version die Berücksichtigung alternativer Kraftstoffe zu prüfen ist.

Frontier wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gebeten, einen detaillierten Entwurf für eine Anrechnung von CO2-Reduktionen aus SuFAK im Rahmen der EU-Flottenziele zu erarbeiten. In unserer nun veröffentlichten Studie stellen wir ein entsprechendes SuFAK-Anrechnungssystem vor, das vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Technologien zur Emissionsreduzierung sicherstellen soll. Ziel ist es, die Emissionen des Straßenverkehrssektors effektiv und effizient zu senken. Dieser Entwurf könnte als Vorlage für eine künftige Überarbeitung der Flottenziele dienen.

Unser Gestaltungsvorschlag basiert auf folgenden Prinzipien:  

  1. Er baut auf dem bestehenden Nachhaltigkeitszertifizierungssystem für Transportkraftstoffe gemäß der erneuerbaren Energienrichtlinie (RED/RED II) auf: Das bereits etablierte Zertifizierungssystem stellt sicher, dass Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sind und keine Doppelzählungen erfolgen.
  2. Er schafft Chancengleichheit bei den Emissionssenkungsoptionen im Straßentransportsektor, indem die Handlungsoptionen für Automobilhersteller (OEM) um die SuFAK-Anrechnungssysteme erweitert werden.
  3. Der Transportsektor erhält zusätzliche Möglichkeiten zur Senkung der CO2-Emissionen: Das SuFAK-Anrechnungsmodell bietet den Herstellern eine zusätzliche Alternative zur Emissionssenkung und kann daher Strafzahlungen vermeiden und zusätzliche Klimaschutzbeiträge generieren.
  4. Er leistet einen Beitrag zur bezahlbaren individuellen Mobilität: Geringere Kosten zur Realisierung der Flottenziele schlagen sich potentiell in günstigeren Fahrzeugpreisen nieder.

Das von uns vorgeschlagene Anrechnungssystem basiert auf diesen vier Prinzipien und umfasst folgende Kernelemente: