EU Kommission stuft Kernkraft und Erdgas als (vorübergehend) nachhaltig ein

EU Kommission stuft Kernkraft und Erdgas als (vorübergehend) nachhaltig ein

Klimasiegel für Gas und Atomkraft

Am 2. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Beschleunigung der  Defossilisierung vorgelegt. Dieser Beschluss stuft Investitionen in Gas- und Atomenergie (übergangsweise und unter bestimmten Voraussetzungen) als nachhaltig ein und ergänzt die bereits im ersten delegierten Rechtsakt enthaltenen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung.

Hohe Hürden für Taxonomie-konforme Gasinvestitionen

Die Hürden für „Taxonomie-konforme“ Gasinvestitionen sind vergleichsweise hoch und es gibt drei Möglichkeiten, die Kriterien zu erfüllen:

  • Eine Anlage mit Lebenszyklusemissionen von unter 100g CO2e/kWh.
  • Eine Anlage ersetzt die Kapazitäten eines Kohlekraftwerks, erhält bis zum 31. Dezember 2030 eine Baugenehmigung und stellt bis 2036 auf 100 % erneuerbare und/oder kohlenstoffarme Gase um, und hat entweder
    • direkte Emissionen von weniger als 270 g CO2e/kWh; oder
    • durchschnittliche Jahresemissionen von unter 550 g CO2e/kW über einen Zeitraum von 20 Jahren, wobei diese Option nicht für KWK-Anlagen gilt.

Die Methodik der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS, carbon capture and storage) wird in der Taxonomie als Möglichkeit zur Emissionssenkung anerkannt.

Auswirkungen auf Investitionen unklar

Ziel der Taxonomie ist es, Bürger und Investoren im Zuge eines EU-weiten Klassifizierungssystems für nachhaltige Aktivitäten über klimafreundliche Investitionsprojekte zu informieren. Das EU-Klimaziel „Klimaneutralität bis 2050“ wird nach Schätzungen der EU-Kommission jährliche Investitionen i.H.v. rund 350 Milliarden Euro erfordern. Die Taxonomie soll dazu dienen, die Verfügbarkeit von Finanzmitteln für nachhaltige Investitionen zu fördern. Anleger und Bürger, die in nachhaltige Projekte investieren möchten, können aus allen umwelt- und klimafreundlichen Sektoren wählen, während die teilnehmenden Unternehmen einem Punktesystem unterlegen, bei dem sie (bis zu 100) Punkte für ihre Klimafreundlichkeit erhalten. 

Jedoch ist die Taxonomie (und insbesondere der jüngste delegierte Rechtsakt) nicht unumstritten. Die EU Kommission möchte eine Reihe verschiedener „grüner“ Label für Investitionsprojekte durch eine einzige Kategorisierung vereinheitlichen. Investoren werden jedoch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre eigenen Kriterien anzuwenden oder in Gaskraftwerke zu investieren, die nicht der Taxonomie entsprechen.

Frontier berät regelmäßig zu Fragen der EU-Klimapolitik und zu Kraftwerksinvestitionen.