Freigabe des Bundeskartellamts schließt europäische Fusionsverfahren im Fall Meta/Kustomer ab

Freigabe des Bundeskartellamts schließt europäische Fusionsverfahren im Fall Meta/Kustomer ab

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Übernahme des Customer-Relationship-Management (CRM)-Systemanbieters Kustomer durch Meta (ehemals Facebook) nach einer Phase-1-Prüfung ohne Auflagen freigegeben.

Die Entscheidung des BKartA folgt der Freigabe der Übernahme durch die Europäische Kommission (siehe Frontier-Artikel vom 2. Februar 2022) und der CMA. Die deutsche Prüfung wurde eingeleitet, nachdem die Europäische Kommission bereits ihre Prüfung des Falles aufgrund einer Verweisung nach Artikel 22 durch die österreichischen Behörden begonnen hatte. Deutschland schloss sich diesem Artikel 22-Verfahren nicht an, sondern leitete stattdessen eine parallele Untersuchung des geplanten Zusammenschlusses ein. Nach Phase 1 des Verfahrens kam das BKartA jedoch zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss angesichts der von der Europäischen Kommission bereits akzeptierten Abhilfemaßnahmen keine Gefahr für den Wettbewerb in Deutschland darstellt.
 
Ein Frontier-Team aus London, Brüssel und Köln beriet Meta bei der Genehmigung des Zusammenschlusses durch die Europäische Kommission in Phase 2 und bei den bedingungslosen Freigaben durch die CMA und das BKartA in Phase 1.
 
Einzelheiten sind auf der Website des BKartA abrufbar:

Pressemitteilung vom BKartA zur Freigabe der Übernahme von Kustomer durch Meta (ehemals Facebook)

Dieser Fall wurde bei den Global Competition Review Awards 2022 für den Preis "Merger Control Matter of the Year - Europe" nominiert. Lesen Sie hier mehr darüber.