Nutzen statt Abregeln: Eine Strategie zur effizienten Reduzierung der Abregelung von Windenergie durch den Einsatz von Elektrolyseuren und Power-to-Heat-Anlagen

Die Windenergieerzeugung in Norddeutschland muss oft wegen begrenzter Stromnetzkapazitäten reduziert (bzw. abregelt) werden und geht somit für Stromverbraucher verloren.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die deutsche Regierung im November 2023 das Energiewirtschaftsgesetz (§13k EnWG) geändert. Ziel des neuen “Nutzen statt Abregeln” Mechanismus ist es, bestimmte Verbraucher wie Elektrolyseure oder Power-to-Heat-Anlagen in der Nähe von Windparks dazu anzureizen, diese überschüssige Energie zu nutzen.

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW wurden per Gesetz verpflichtet, Regeln für eine zweijährige Testphase zu entwickeln, welche die Abregelung erneuerbarer Energien reduzieren, den volkswirtschaftlichen Nutzen erhöhen und die ÜNB-Kosten senken. Der Anfang April 2024 bei der Regulierungsbehörde BNetzA eingereichte ÜNB-Vorschlag umfasst folgende Schlüsselelemente:

  • Teilnehmer, die an der "Nutzen statt Abregeln"-Regelung teilnehmen, zahlen einen festen "13k-Preis" für den aufgenommenen erneuerbaren Strom, der niedriger ist als die alternativen Kosten für die Nutzung von Erdgas zum Heizen.
  • Die Teilnehmer kaufen den Strom zunächst auf dem Spotmarkt und erhalten die Differenz zwischen dem Großhandelspreis und dem "13k-Preis" von den ÜNB erstattet.
  • Teilnehmer müssen keine Netzentgelte oder Steuern zahlen, wenn sie den Strom im Rahmen dieser Regelung nutzen (dieser Ausgleich wird nur gewährt, insofern die ÜNB-Kosten gesenkt werden).

Die ÜNB haben Frontier beauftragt, ihren Vorschlag zu bewerten. Wir sind der Meinung, dass die vorgeschlagenen Regeln mit den Zielen des Gesetzes übereinstimmen:

  • Der "13k-Preis" liegt unter dem durchschnittlichen Spotpreis, was die Nutzung ansonsten ungenutzter Energie fördert. Die zusätzlichen Ausgleichszahlungen für Steuern und Netzentgelte schaffen weitere Anreize zur Teilnahme.
  • Die Reduzierung der Ressourcenverschwendung trägt zum wirtschaftlichen Wohlstand bei, solange die Gesamtkosten der Ausgleichszahlungen keine zusätzlichen Belastungen verursachen.
  • Die Begrenzung des Ausgleichs auf das Niveau alternativer Redispatch-Methoden sorgt für niedrigere Gesamtkosten.

Die Testphase für Nutzen statt Abregeln startet im Oktober dieses Jahres. Die Ergebnisse der Testphase werden in zukünftige Weiterentwicklungen der Regeln einfließen, mit dem Ziel ab 2026 wettbewerbliche Ausschreibungen einzuführen.

Klicken Sie hier, um den vollständigen Bericht zu lesen: ANALYSE DER ANGEMESSENHEIT DER VERGÜTUNG IM RAHMEN
VON §13K ENWG