Erdgasspeicher zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung
Anpassungsvorschläge für die Weiterentwicklung des § 35h EnWG zur Gewährleistung einer sicheren Erdgasspeicher-Versorgung in Deutschland
Untertage-Speicher bleiben auch bei einem sinkenden Erdgasbedarf im Zuge der Dekarbonisierung bis zum Ende der Erdgasversorgung essenziell um eine zuverlässige Energieversorgung zu gewährleisten. Zu deren Sicherstellung wurde im Zuge der Ukrainekrise § 35h EnWG eingeführt, der eine unkontrollierte Außerbetriebnahme und Stilllegung von Gasspeichern verhindern soll. § 35h EnWG weist bei der praktischen Umsetzung jedoch Defizite auf, die einer Lösung bedürfen.
Vor diesem Hintergrund hat Uniper Energy Storage Frontier Economics („Frontier“) beauftragt, eine schnelle und möglichst minimal-invasive Möglichkeit zu identifizieren, um diese Defizite des § 35h EnWG effektiv zu adressieren und so die Funktionsfähigkeit des Gesetzes zu verbessern.
§ 35h EnWG weist aus ökonomischer Sicht zumindest drei übergeordnete Defizite auf, für die wir folgende Lösungswege vorschlagen:
Defizit 1: Der Prozess zur Prüfung der Stilllegung ist nicht hinreichend definiert
Zur Adressierung dieses Defizits schlagen wir eine Definition der Bewertungskriterien sowie eine Prüfung auf Grundlage einer systemweiten Bedarfsanalyse, die Festlegung von Fristen inklusive Genehmigungsfiktion und die Ergänzung einer de minimis Regelung vor.
Defizit 2: Erhebliche Unsicherheit bezüglich der Entschädigungsregelung
Um eine Beschädigung von Investorenvertrauen zu verhindern, sollte analog zu § 13c EnWG (Stilllegung von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung elektrischer Energie) eine Entschädigung unabhängig davon gewährt werden, ob eine anderweitig nicht ausgleichbare, unbillige wirtschaftliche Härte vorliegt. Ferner sind die zu erstattenden Kosten näher zu definieren. Die Erstattung der Differenz von Kosten und etwaiger erzielter Erträge aus der Speichervermarktung kann durch den Bund (aktuell) oder eine Umlage erfolgen.
Defizit 3: Unklare Fristenregelung für Stilllegungsverweigerung und
fehlende Anschlussregelungen
Schließlich sind die Fristen zur Laufzeit der Stilllegungsverweigerung sowie die Optionen am Ende der Laufzeit der Stilllegungsverweigerung (Stilllegung, Weiterbetrieb als Erdgasspeicher oder Umwandlung in Wasserstoffspeicher) inklusive deren Implikationen zu präzisieren.
Einen Überblick über unseren Vorschlag zur Weiterentwicklung können Sie der folgenden Abbildung entnehmen. Das vollständige Kurzpapier können Sie hier herunterladen .
Abbildung 1 Vorschlag zur Weiterentwicklung des § 35h EnWG im Überblick
Quelle: Frontier Economics